betanet: Schwerbehinderung
2. März 2024
Bei Post Covid / Long Covid als Langzeitfolge einer Infektion mit Corona kann das Versorgungsamt orientiert an den sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätzen einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen. Ein GdB muss beantragt werden und wenn die Symptome stark beeinträchtigend sind, können Menschen mit Post Covid / Long Covid, ab einem GdB von 50, einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Zu Post Covid / Long Covid selbst steht nichts in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Darum wendet das Versorgungsamt die Angaben zu anderen Krankheiten entsprechend an.